Fluggesellschaften dürfen bei Annullierungen nicht nur den Reiseveranstalter informieren.
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Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, haben die Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Sollte der EuGH den Vorschlägen des Generalanwaltes folgen, könnten Fluggäste nach einem Streik bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern.
Laut einem Urteil des BGH können Urlauber es als Reisemangel geltend machen, wenn der Rückflug aus dem Urlaub vom Reiseveranstalter um zehn Stunden nach vorne verlegt wird.
Entscheiden die Piloten nach dem Start zum Flughafen zurückzukehren, gilt das im reiserechtlichen Sinn als Annullierung. Damit haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Bei inkompetenten Reiseleitern haben Urlauber laut einem Gericht Anspruch auf Preisminderung, wenn im Prospekt ein erfahrener Reiseleiter versprochen wurde.
Reiseveranstalter reagieren nur punktuell auf die neuen Proteste in Kairo. Stornierungen sind kaum möglich.
Ist das Ersatzhotel 50 Kilometer vom eigentlich gebuchten Hotel entfernt, müssen Urlauber es nicht beziehen und haben Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
Ein neuer Rückschlag für Hoteliers: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten der Bettensteuer.
Auch ohne Gepäckschein haben Urlauber Anspruch auf Schadensersatz bei verlorenem Gepäck.